Jahres-Reisekrankenversicherung für Singles, Senioren und Familien
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Gültig für beliebig viele Reisen pro Jahr
- Sicherer Online-Abschluss
9,90 € pro Jahr
ReisePolice HOLIDAY - Versicherung
Unser Sondertarif gilt für beliebig viele Reisen im Jahr und ist ohne Altersbegrenzung buchbar. Urlaubsreisende und Touristen sind mit dem Tarif bis zu 56 Tagen pro Reise und Geschäftsreisende bis zu 10 Tagen pro Reise versicherbar. Wir empfehlen die Jahresversicherung u.a. für:
- Urlaub & Privatreisen
- kurze Geschäftsreisen
- Sprachreisen, Praktikum
- Weltenbummler & Globetrotter
- Einzelpersonen, Familien, Senioren
Der Abschluss der Jahres-Reiseversicherung ist bequem online und jederzeit vor der Abreise möglich. Deine persönliche Versicherungspolice erhältst Du direkt nach dem Online-Abschluss automatisch per E-Mail. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu Deinem Versicherungsschutz und dient im Schadenfall als Nachweis zur Vorlage beim Arzt. Halte sie auf Reisen daher stets griffbereit!
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice HOLIDAY - Jahres-Reisekrankenversicherung
Leistungen: Jahres-Reisekrankenversicherung |
ReisePolice HOLIDAY
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
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ambulante Heilbehandlungen beim Arzt |
100 % |
stationäre Behandlung im Krankenhaus | 100 % |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen je Reise bis zu 300 Euro | 100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz | 100 % |
Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung | 100 % |
den Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus | 100 % |
den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport ins Heimatland | 100 % |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro | 100 % |
Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale | 100 % |
Überführung und Bestattung im Ausland | 100 % |
Nachleistungsgarantie wenn die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit nicht möglich ist | 100 % |
Tarifinformationen:
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Jederzeit online buchbar
weltweiter Schutz
Ohne Altersbegrenzung
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 40 55557877
Günstige Jahresbeiträge für alle Reisenden: ReisePolice
Beitrag pro Jahr: |
ReisePolice HOLIDAY Jahres-Reisekrankenversicherung
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Einzelperson / Familie |
Weltweit mit USA/Kanada, max. Reisedauer 56 Tage pro Reise
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Einzelperson
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Familie
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bis 35. Geb. |
9,90 EUR
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21,00 EUR
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ab 35.-65. Geb. |
13,90 EUR
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29,00 EUR
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ab 65.-75. Geb. |
29,90 EUR
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65,00 EUR
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ab 75. Geb. |
79,90 EUR
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159,00 EUR
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FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann die ReisePolice HOLIDAY buchen?
Die ReisePolice HOLIDAY kann von Einzelpersonen und Familien abgeschlossen werden, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublick Deutschland haben. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene sowie Kinder bis zum 21. Geburtstag. Als Kinder zählen eigene Kinder sowie Kinder, die mit Dir im eigenen Haushalt leben. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
Welche Reisen sind mit der ReisePolice HOLIDAY versichert?
Die ReisePolice HOLIDAY gilt für alle Reisearten. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine private Urlaubsreise, eine Geschäftsreise, oder einen bildungsbedingten Aufenthalt im Ausland handelt.
Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende Reisen innerhalb eines Jahres. Dauert Deine Urlaubsreise länger als 56 Tage, besteht der Versicherungsschutz nur für die ersten 56 Tage Deiner Reise. Dauert eine Geschäftsreise länger als 10 Tage, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 10 Tage dieser Reise. Endet das Versicherungsjahr während der Reise, besteht der Versicherungsschutz fort, sofern Du den Vertrag nicht gekündigt hast oder wenn sich die Rückreise aus Gründen verzögert, die Du nicht zu vertreten hast.
Abschluss, Dauer und Kündigung des Versicherungsschutzes
Du kannst den Versicherungsvertrag jederzeit abschließen. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt für die Dauer eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn weder Du noch die HanseMerkur Reiseversicherung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Grenzübertritt ins Ausland für alle Reisen, die Du nach Vertragsschluss antrittst. Wenn Du den Vertrag nach Grenzübertritt ins Ausland abschließt, besteht Versicherungsschutz nur für künftige neue Reisen.
Der Versicherungsschutz endet mit dem Grenzübertritt nach Deutschland.Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod oder wenn Du aus der Bundesrepublik Deutschland wegziehst. Die versicherten Personen können innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod bzw. dem Wegzug den Versicherungsvertrag unter Benennung des zukünftigen Versicherungsnehmers fortsetzen.
In welchen Ländern bin ich versichert?
Die ReisePolice HOLIDAY bietet Dir auf jeder Reise einen weltweit gültigen Versicherungsschutz.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Nein. Die ReisePolice HOLIDAY bietet Dir einen umfassenden Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt.
Ist eine Erkrankung an Covid-19 mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz der ReisePolice HOLIDAY greift auch bei einer akuten Neuerkrankung an Covid-19 im Ausland. Das gilt sowohl für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland (ambulant & stationär), sowie einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland.
Wie schnell erhalte ich meine Versicherungsunterlagen?
Mit dem schnellen und sicheren Online-Abschluss kannst Du die Jahres-Reisekrankenversicherung in nur wenigen Minuten selbständig buchen. Die Versicherungspolice mit Deiner persönlichen Versicherungsscheinnummer sowie die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen und Tarifinformationen erhältst Du direkt im Anschluss ganz automatisch per Email. Ein separater Postversand erfolgt nicht.
Die Versicherungspolice dient auch zur Vorlage bei Botschaften, Konsulaten und Grenzstationen und bestätigt ausdrücklich (sofern für Dich relevant), dass der Versicherungsschutz insbesondere auch für Reisen in osteuropäische Länder (unter anderem: Russische Föderation, Belarus, Ukraine, Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen, Estland, Polen, Moldawien, Serbien, Slowenien, Rumänien und Kasachstan) gilt.
TIPP: Solltest Du eine zusätzliche Bestätigung, zum Beispiel in englischer Sprache benötigen, beantragen wir diese gern für Dich. Bitte kontaktiere uns hierfür telefonisch oder per Email.
Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?
Du kannst bei Zahlung der Versicherungsprämie unter folgenden Zahlungsarten wählen:
- SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug)
- Kreditkarte
- PayPal
Der fällige Jahresbeitrag wird in einer jährlichen Zahlung über den von Dir gewählten Zahlungsweg abgebucht.Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?
Rücklastschriften solltest Du in jedem Fall vermeiden. Neben einem hohen Verwaltungsaufwand verursachen diese stets zusätzliche Kosten für den Versicherer, die er auf Dich umlegen kann. Eine nicht gezahlte Versicherungsprämie gefährdet zudem Deinen Versicherungsschutz. Bitte achte darauf, dass das bei Buchung angegebene Konto ausreichend gedeckt ist und Deine Angaben korrekt sind.
Bei Nichtzahlung der Beiträge behält sich die HanseMerkur vor, eine Zahlungsfrist zu setzen. Sind die anfallenden Kosten bis dahin nicht beglichen, entfällt Dein Versicherungsschutz. Auch eine Kündigung Deines Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft ist dann möglich.
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Ich habe einen Schadenfall – wie verhalte ich mich richtig?
Deinen Schadenfall meldest Du bitte schnellstmöglich direkt bei der HanseMerkur Reiseversicherung. Für eine schnelle Schadenregulierung reichst Du bitte folgende Unterlagen ein:
- Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters (sofern vorhanden)
- Kopie des Versicherungsnachweises
- Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN und den BIC)
- Adressdaten des Versicherungsnehmers
Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Anschrift des Patienten,
- Name und Anschrift des Behandlers/Arztes,
- Krankheitsbezeichnung,
- Behandlungszeitraum,
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses,
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung.
Bei stationärer Behandlung ist sofort der 24-Stunden-Notruf-Service unter der Telefonnummer 040 5555-7877 aus dem Inland oder +49 40 5555-7877 aus dem Ausland unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters zu verständigen.
Transportunfähig vor Ende des Versicherungsschutzes - was nun?
Nachleistung im Ausland: Erfordert Deine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus eine Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht Leistungspflicht (einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Kann ich meinen Versicherungsschutz aus dem Ausland heraus verlängern?
Nein, das ist leider nicht möglich. Die Versicherungsdauer ist auf die ersten 56 Tage pro Reise für Privatreisen, und 10 Tage pro Reise für Geschäftsreisen beschränkt.
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Wann kann die ReisePolice HOLIDAY erneut abgeschlossen werden?
Wenn für Dich bereits einmal ein Vertrag nach ReisePolice HOLIDAY bestanden hat, kannst Du diesen jederzeit erneut abschließen. Es gelten dann erneut die tariflich vereinbarten Voraussetzungen zur Versicherungsfähigkeit. Weitere Informationen erhältst Du in den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen.
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL